Willkommen bei der
Anwaltskanzlei Michels

Willkommen bei der Anwaltskanzlei Michels

Die Kanzlei

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und dem Referendardienst hat Rechtsanwalt Michels am 23. Dezember 1970 die Anwaltskanzlei eröffnet. 2004 ist die Tochter Nadine Michels in die Kanzlei eingetreten, die sie heute führt.

Rechtsanwältin Michels ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, der rechtliche Schwerpunkt der Kanzlei liegt daher auf diesem Gebiet. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere zu Kündigung, Abmahnung, Zeugnis und rückständigen Lohnzahlungen. Wir beraten und vertreten zudem Betriebsräte in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und führen für diese auch Betriebsratsschulungen durch.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Sozialrecht. Rechtsanwältin Michels berät und vertritt die Mandanten zu allen Fragen und Problemen rund um die Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4). Weitere Tätigkeitsfelder sind Familienrecht und Ausländerrecht. Wir verteidigen auch in Strafsachen.

Die Arbeit nimmt einen erheblichen Raum in unserem Leben ein. Entsprechend vielfältig sind die Probleme, die in diesem Bereich auftreten können. Rechte und Pflichten für Ihr Arbeitsverhältnis können sich aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen ergeben. So aus Ihrem Arbeitsvertrag sowie aus Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Verordnungen, Richtlinien aber auch aufgrund regelmäßiger betrieblicher Handhabung.

Die Entscheidung für und gegen die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses in der Praxis, die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen, die sich insbesondere aus einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben. All dies sind Dinge, die wirtschaftlich erhebliche Auswirkungen haben und es erforderlich machen können, einen Rechtsanwalt aufzusuchen um sich über die Rechtslage zu informieren oder seine Rechte durchzusetzen.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über nachgewiesene qualifizierte und nachhaltige Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet. Diese werden durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen auf dem aktuellen Strand gehalten. Sämtliche Rechtsanwälte vertreten ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmern bis hin zum leitenden Angestellten.

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Hilfestellung für Ihr Problem. In einem ersten Gespräch werden wir versuchen Ihre Angelegenheit umfassend mit Ihnen zu erörtern und eine Lösung anzubieten. Häufig können bereits im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung, bestehende Probleme gelöst bzw. wertvolle Hinweise für sie gegeben werden.

Sollte eine weitergehende Vertretung Ihrer Interessen erforderlich sein, stehen wir Ihnen mit unseren Erfahrungen bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder vor den Arbeitsgerichten kompetent zur Seite. Dabei vertreten wir Ihre Interessen in der gesamten Region Rhein-Ruhr und wenn es erforderlich sein sollte auch darüber hinaus, ggf. in Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Sollten sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die auch den Arbeitsrechtsschutz umfasst, werden die Kosten für eine arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung in der Regel von dieser getragen. Andernfalls sagen wir Ihnen gerne vorab, womit Sie zu rechnen haben. Die wesentlichen Regelungen zur Vergütung der Rechtsanwälte finden sich in den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), über die wir sie gerne informieren.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Unsere Leistungen sind u.a.:

  • Prüfung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen
  • Unterstützung bei Abmahnungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsrückständen
  • Schließung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen/Abfindungsvergleichen
  • Überprüfen von Arbeitszeugnissen
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Unterstützung bei Mobbing und Diskriminierungen von Arbeitnehmern

 

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts unterstützen wir Betriebsräte zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Unsere Leistungen sind u.a.:

  • Führen von Beschlussverfahren und Einigungsstellen
  • Hilfe bei Betriebsvereinbarungen
  • Schulungen zur Fortbildung von Betriebsräten

Das Team

Nadine Michels

Rechtsanwältin Michels ist 1976 geboren. Sie hat Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum studiert. Nach dem Referendariat am Landgericht Duisburg und in Mailand/Italien wurde sie am 23.4.2004 als Rechtsanwältin zugelassen.

Seit Juni 2009 ist Rechtsanwältin Michels Fachanwältin für Arbeitsrecht. Hier vertritt sie vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts. Betriebsräte berät und vertritt sie zu allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts und bietet hierzu auch regelmäßig Betriebsratsschulungen an.

Tätigkeitsschwerpunkt ist weiterhin das Sozialrecht, hier insbesondere der Bereich Arbeitslosengeld II/Hartz IV (Regelleistung, Sanktionen, Einkommensanrechnung, angemessene Unterkunftskosten, Eingliederungsvereinbarung, Eilverfahren etc.). Neben dem allgemeinen Zivilrecht liegen weitere Schwerpunkte der Tätigkeit im Familienrecht und im Ausländerrecht.

Rechtsanwältin Michels ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und von Pro Asyl.

Sie spricht Englisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch.

Kontakt & Mehr

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Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte telefonisch mit unserem Sekretariat.

Montag-Donnerstag:
8:30-13:00 Uhr, 14:00-17:30 Uhr

Freitag:
8:30-14:30 Uhr

Sams-/ Sonn- und Feiertag:
geschlossen

Telefon: (0201) 10 277 0

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfahrt

Parkhäuser befinden sich in direkter Nähe (Maxstraße, Lindenallee).

A40 | Aus Richtung Dortmund, Bochum
Verlassen Sie die A40 an der Anschlussstelle (23) E-Zentrum. Halten Sie sich rechts, um an der nächsten Kreuzung rechts abzubiegen und unter der Bahnüberführung auf die Hindenburgstraße zu fahren. Kurz hinter der nächsten Kreuzung mit der Hachestraße biegen Sie rechts in die
Maxstraße ein. Die Kanzlei befindet sich in dem Haus mit der Nummer 3, Ecke Selmastraße.

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A40 | Aus Richtung Oberhausen, Mülheim
Verlassen Sie die A40 an der Anschlussstelle (23) E-Zentrum. Halten Sie sich an der Tankstelle links und biegen Sie dann an der großen Ampelkreuzung wieder links in die Friedrichstraße (B224) ein. Folgen Sie dem Straßenverlauf und biegen Sie dann die zweite Straße rechts in die Hachestraße ein. An der nächsten Ampelkreuzung biegen Sie links in die Hindenburgstraße und dann sofort rechts in die Maxstraße ein. Die Kanzlei befindet sich in dem Haus mit der Nummer 3, Ecke Selmastraße.

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A52 | Aus Richtung Köln, Düsseldorf
Verlassen Sie die A52 an der Anschlussstelle (28) E-Rüttenscheid in Richtung Essen-Rüttenscheid und fahren Sie auf die Ausfahrt-Straße (rechte Spur). Biegen Sie links in die Alfredstraße und folgen Sie dem Straßenverlauf, geradeaus weiter auf die Bismarckstraße, am Folkwang-Museum vorbei, bis Sie nach der Bahnunterführung auf der Hindenburgstraße sind.
Biegen Sie kurz danach rechts in die Maxstraße ein und fahren Sie bis zum Haus mit der Nummer 3, Ecke Selmastraße.

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